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Amtsblattmitteilung

 

Klage des Dario Scotto gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 18. Februar 2005

(Rechtssache T-76/05)

(Verfahrenssprache: Italienisch)

Dario Scotto hat am 18. Februar 2005 eine Klage gegen die Europäische Kommission beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter des Klägers ist Rechtsanwalt Massimo Condinanzi.

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung der Kommission vom 27. Oktober 2004, mit der die Beschwerde des Klägers vom 12. Juli 2004 (Nr. R/616/04) zurückgewiesen wurde, und infolgedessen die Beurteilung der beruflichen Entwicklung Nr. 23330 aufzuheben;

der Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger wendet sich gegen die Beurteilung seiner beruflichen Entwicklung (REC) für den Zeitraum vom 1. Januar 2003 bis 31. August 2003.

Zur Begründung seiner Klage macht er geltend:

-    einen Verstoß gegen Artikel 43 des Statuts und dessen Durchführungsbestimmungen;

-    einen Verstoß gegen das Verfahren zur Erstellung des REC durch unvollständige Bewertung des Referenzzeitraums;

-    das Vorliegen von offensichtlichen Tatsachenirrtümern bei der Würdigung der Tätigkeit des Klägers in Bezug auf einzelne zugewiesene Ziele.

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