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Beschluss des Gerichts vom 20. November 2012 - Geipel/HABM - Reeh (BEST BODY NUTRITION)

(Rechtssache T-138/12)

(Gemeinschaftsmarke - Widerspruch - Rücknahme des Widerspruchs - Erledigung der Hauptsache)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Kläger: Yves Geipel (Auerbach, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Sachs)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigte: G. Marten und R. Pethke)

Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Jörg Reeh (Buxtehude, Deutschland)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 12. Januar 2012 (Sache R 2433/2010-1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Jörg Reeh und Yves Geipel.

Tenor

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Der Kläger trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten des Beklagten.

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1 - ABl. C 157 vom 2.6.2012.