Beschluss des Gerichts vom 23. Januar 2014 – Pro-Duo/HABM – El Corte Inglés (GO!)
(Rechtssache T-141/12)1
(Gemeinschaftsmarke – Widerspruch – Rücknahme des Widerspruchs – Erledigung)
Verfahrenssprache: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Pro-Duo NV (Gent, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: zunächst T. G. Alkin, dann T. G. Alkin und C. Hall, Barristers)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: P. Geroulakos)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: El Corte Inglés, SA (Madrid, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. L. Rivas Zurdo, E. Seijo Veiguela und I. Munilla Muñoz)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 19. Januar 2012 (Sache R 1373/2011-4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der El Corte Inglés, SA und der Pro-Duo NV
Tenor
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt
Die Klägerin und die Streithelferin tragen ihre eigenen Kosten sowie jeweils die Hälfte der Kosten des Beklagten.
____________1 ABl. C 165 vom 9.6.2012.