Klage, eingereicht am 2. Dezember 2013 – Meda/HABM – Takeda (PANTOPREM)
(Rechtssache T-647/13)
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: Meda AB (Solna, Schweden) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Würtenberger und R. Kunze)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Takeda GmbH (Konstanz, Deutschland)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer vom 25. September 2013 im Bescherdeverfahren R 2171/2012-4 hinsichtlich des Widerspruchs gegen die Gemeinschaftsmarkenanmeldung 9 403 973 „PANTOPREM“ aufzuheben;
dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „PANTOPREM“ für Waren der Klasse 5 ̶ Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9 403 973Inhaber des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zei
scheidung der Vierten Beschwerdekammer vom 25. September 2013 im Bescherdeverfahren R 2171/2012-
4 hinsichtlich des Widerspruchs gegen die Gemeinschaftsmarkenanmeldung 9 403 973 „PANTOPREM“ aufzuheben;dem Harmonisierungsamt für den Binnenm
. 1 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009