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Klage, eingereicht am 2. Dezember 2013 – Meda/HABM – Takeda (PANTOPREM)

(Rechtssache T-647/13)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Klägerin: Meda AB (Solna, Schweden) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Würtenberger und R. Kunze)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Takeda GmbH (Konstanz, Deutschland)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer vom 25. September 2013 im Bescherdeverfahren R 2171/2012-4 hinsichtlich des Widerspruchs gegen die Gemeinschaftsmarkenanmeldung 9 403 973 „PANTOPREM“ aufzuheben;

dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „PANTOPREM“ für Waren der Klasse 5 ̶ Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9 403 973Inhaber des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zei

scheidung der Vierten Beschwerdekammer vom 25. September 2013 im Bescherdeverfahren R 2171/2012-

4 hinsichtlich des Widerspruchs gegen die Gemeinschaftsmarkenanmeldung 9 403 973 „PANTOPREM“ aufzuheben;dem Harmonisierungsamt für den Binnenm

. 1 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009