Beschluss des für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richters vom 4. Februar 2014 – Serco Belgium u. a./Kommission.
(Rechtssache T-644/13 R)
(Vorläufiger Rechtsschutz – Öffentliche Aufträge – Ausschreibungsverfahren – Ablehnung eines Angebots – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs – fumus boni iuris)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Antragstellerinnen: Serco Belgium SA (Brüssel, Belgien); SA Bull NV (Brüssel); und Unisys Belgium SA (Brüssel) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte V. Ost und M. Vanderstraeten)
Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: S. Delaude, L. Cappelletti und F. Moro)
Gegenstand
Nichtigerklärung der Entscheidung der Europäischen Kommission vom 30. Oktober 2013, mit der das im Rahmen der Ausschreibung DIGIT/R2/PO/2012/026 – ITIC-SM für IT-Dienstleistungsmanagement für die integrierte und konsolidierte IT-Desktop-Umgebung der Europäischen Kommission (ABl. 2012/S 69-112905) abgegebene Gebot des OPTIMUS-Konsortiums, dem die Klägerinnen angehören, abgelehnt und der Auftrag an einen anderen Bieter vergeben wurde
Tenor
Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird zurückgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.