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Klage, eingereicht am 24. Februar 2014 – Albis Plastic/HABM - IQAP Masterbatch Group (ALCOLOR)

(Rechtssache T-132/14)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Klägerin: Albis Plastic GmbH (Hamburg, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Klawitter)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: IQAP Masterbatch Group, SL (Masíes de Roda, Spanien)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 3. Dezember 2013 in der Sache R 1015/2012-2 aufzuheben;

die Kosten des Verfahrens der Beklagten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Eingetragene Gemeinschaftsmarke, deren Nichtigerklärung beantragt wurde: Wortmarke „ALCOLOR“ für Waren und Dienstleistungen der Klasse 1 – Gemeinschaftsmarke Nr. 3 073 889

Inhaberin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin

Antragstellerin im Nichtigkeitsverfahren: IQAP Masterbatch Group, SL

Begründung des Antrags auf Nichtigerklärung: Nationale Bildmarke, die das Wortelement „ALCOLOR“ enthält für Waren der Klasse 2, sowie Gesellschaftsbezeichnung „ALCOLOR“, die im geschäftlichen Verkehr in Spanien für „Farbstoffen“ benutzt wurde

Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Zurückweisung des Antrags auf Nichtigerklärung

Entscheidung der Beschwerdekammer: Der Beschwerde wurde stattgegeben und die Sache der Nichtigkeitsabteilung zurückgewiesen

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 53, Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009 und die diesbezüglichen Durchführungsvorschriften