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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 16. Januar 2007 - Vienne u. a. / Parlament

(Rechtssache F-115/05)1

(Beamte - Beistandspflicht der Verwaltung - Beistandsverweigerung - Übertragung in Belgien erworbener Ruhegehaltsansprüche)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Philippe Vienne (Bascharage, Luxemburg) und andere (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Bouneou und F. Frabetti)

Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: ursprünglich M. Mustapha-Pacha und A. Bencomo-Weber, dann J. De Wachter, M. Mustapha-Pacha und K. Zejdova)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung des Parlaments, mit der die Anträge der Kläger auf Beistand im Rahmen der Übertragung ihrer in Belgien erworbenen Ruhegehaltsansprüche abgelehnt werden, und Schadensersatz

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 22 vom 28.1.2006, S. 24 (die Rechtssache war ursprünglich beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften unter dem Aktenzeichen T-427/05 im Register der Kanzlei eingetragen und ist mit Beschluss vom 15.12.2005 an das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union verwiesen worden).