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Rechtsmittel, eingelegt am 26. August 2021 von der Republik Zypern gegen das Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 16. Juni 2021 in der Rechtssache T-281/19, Zypern/EUIPO

(Rechtssache C-538/21 P)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Rechtsmittelführerin: Republik Zypern (vertreten durch S. Malynicz, BL, S. Baran, Barrister, und V. Marsland, Solicitor)

Andere Partei des Verfahrens: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

Mit Beschluss vom 21. Dezember 2021 hat der Gerichtshof (Kammer für die Zulassung von Rechtsmitteln) entschieden, dass das Rechtsmittel nicht zugelassen wird und dass die Republik Zypern ihre eigenen Kosten trägt.

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