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Rechtsmittel, eingelegt am 2. August 2021 von der Franz Schröder GmbH & Co. KG gegen das Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 2. Juni 2021 in der Rechtssache T-854/19, Franz Schröder/EUIPO

(Rechtssache C-473/21 P)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Rechtsmittelführerin: Franz Schröder GmbH & Co. KG (vertreten durch Rechtsanwalt L. Pechan und Rechtsanwältin N. Fangmann)

Andere Parteien des Verfahrens: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, RDS Design ApS

Mit Beschluss vom 8. Dezember 2021 hat der Gerichtshof (Kammer für die Zulassung von Rechtsmitteln) entschieden, dass das Rechtsmittel nicht zugelassen wird und die Franz Schröder GmbH & Co. KG ihre eigenen Kosten zu tragen hat.

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