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Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 29. August 2007 - SELEX Sistemi Integrati / Kommission

(Rechtssache T-186/05)1

(Schadensersatzklage - Außervertragliche Haftung - Wettbewerb - Entscheidung der Kommission, mit der eine Beschwerde nach Artikel 82 EG zurückgewiesen wird - Klage, die teilweise offensichtlich unzulässig ist und teilweise offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrt - Tatsächlicher Schaden)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerin: SELEX Sistemi Integrati SpA, vormals Alenia Marconi Systems SpA (Rom, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Sciaudone)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: A. Bouquet, L. Visaggio und F. Amato)

Gegenstand

Klage auf Ersatz des Schadens, der der Klägerin durch die Entscheidung der Kommission vom 12. Februar 2004 über die Zurückweisung ihrer Beschwerde wegen eines Verstoßes von Eurocontrol gegen die Wettbewerbsregeln des EG-Vertrags entstanden sein soll.

Tenor

Die Klage wird als teilweise offensichtlich unzulässig und als teilweise offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen.

Die SELEX Sistemi Integrati SpA trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 217 vom 3.9.2005.