Language of document :

Klage, eingereicht am 9. März 2011 - Consorzio vino Chianti Classico/HABM - Fédération française de rugby (Emblem mit einem gezeichneten Hahn)

(Rechtssache T-143/11)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Kläger: Consorzio vino Chianti Classico (Radda in Chianti, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Corona und G. Ciccone)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Fédération française de rugby (Paris, Frankreich)

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 10. Januar 2011 in der Sache R 43/2010-4 aufzuheben und der Anmeldung Nr. 5 713 888 als Gemeinschaftsmarke ab dem Zeitpunkt des Widerspruchs die Eintragung zu versagen;

hilfsweise, die angeführte Entscheidung abzuändern und die Eintragung des beanstandeten Zeichens für Weine in Klasse 33 zu versagen;

der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer die eigenen Kosten sowie die Kosten des Klägers vor der Widerspruchsabteilung und der Beschwerdekammer aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke "F.F.R." mit der Beschreibung "Gelborange: Referenzfarbe Pms# 1235 c; goldfarben: Referenzfarbe Pms# 145 c; rot: Referenzfarbe Pms# 1795 c" für Waren der Klasse 33 - Anmeldung Nr. 5 713 888.

Inhaber des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Kläger.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Italienische (kollektive) Bildmarke Anmeldung Nr. FI2007C00984 "CONSORZIO VINO CHIANTI CLASSICO - CHIANTI CLASSICO" für Waren der Klasse 33; italienische Kollektivbildmarke Nr. 856 049 "CHIANTI CLASSICO - CONSORZIO DEL MARCHIO STORICO" für Waren der Klasse 33; italienische Kollektivbildmarke Nr. 856 219 CHIANTI CLASSICO - CHIANTI CLASSICO - CONSORZIO" für Waren der Klasse 33; italienische Kollektivbildmarke Nr. 1 006 311 "CHIANTI CLASSICO - SINCE 1716" für Waren der Klasse 33; italienische Kollektivbildmarke Nr. 856 048 "CHIANTI CLASSICO - CONSORZIO DEL MARCHIO STORICO" für Waren der Klasse 33; britische Bildmarke Nr. 1 215 633 "CONSORTIO VINO CHIANTI CLASSICO" für Waren der Klasse 33; deutsche und französische notorisch bekannte Marke "CHIANTI CLASSICO - CONSORZIO VINO CHIANTI CLASSICO" für Waren der Klasse 33; in Deutschland und Frankreich im Verkehr benutzte nicht eingetragene Marke "CHIANTI CLASSICO - CONSORZIO VINO CHIANTI CLASSICO" für Waren der Klasse 33.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Aufhebung der Entscheidung der Widerspruchsabteilung und vollständige Zurückweisung des Widerspruchs.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, da die Beschwerdekammer (i) zu Unrecht entschieden habe, dass keine Verwechslungsgefahr zwischen dem beanstandeten Zeichen und den Marken des Klägers bestehe, und die erhöhte Kennzeichnungskraft der Marken des Klägers nicht angemessen in Betracht gezogen habe, (ii) die Beeinträchtigung der Marken des Klägers und den ungerechtfertigten Vorteil nicht berücksichtigt habe, den die Anmelderin aus dem beanstandeten Zeichen ziehen würde, würde seine Eintragung zugelassen, und (iii) die Besonderheit der Sache nicht berücksichtigt habe, die in der Art der Marke des Klägers als Kollektivmarke mit institutioneller Funktion liege, die die Marke zu einem Gütezeichen des Staates mache.

____________