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Klage, eingereicht am 14. März 2011 - Vagba/Rat

(Rechtssache T-145/11)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Gagbei Faussignaux Vagba (Abidjan, Côte d'Ivoire) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Collard und L. Aliot)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Kläger beantragt,

festzustellen, dass die Verordnung (EU) Nr. 25/2011 des Rates vom 14. Januar 2011 und der Beschluss 2011/18/GASP des Rates vom 14. Januar 2011, die am 15. Januar 2011 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, in Bezug auf den Kläger, Herrn Gagbei Faussignaux VAGBA, sachlich nicht begründet sind;

folglich

die Verordnung Nr. 25/2011 und den Beschluss 2011/18/GASP für nichtig zu erklären;

hilfsweise, die Streichung des Namens von Gagbei Faussignaux VAGBA von den Listen in den Anhängen der genannten Verordnung und des genannten Beschlusses anzuordnen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klagegründe und wesentlichen Argumente, auf die sich der Kläger beruft, sind im Wesentlichen die gleichen oder ähnliche wie in der Rechtssache T-137/11, Guiai Bi Poin/Rat.

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