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Klage, eingereicht am 23. Februar 2024 – Whitehorse Liquidity Partners/EUIPO – HIG Whitehorse Management (H.I.G. WHITEHORSE)

(Rechtssache T-111/24)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Whitehorse Liquidity Partners, Inc. (Toronto, Ontario, Kanada) (vertreten durch Rechtsanwalt S. Geerlings)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: HIG Whitehorse Management LLC (Miami, Florida, Vereinigte Staaten)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaberin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer

Streitige Marke: Unionswortmarke H.I.G. WHITEHORSE – Unionsmarke Nr. 11 882 073

Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 14. Dezember 2023 in der Sache R 123/2023-2

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

die streitige Marke für verfallen zu erklären;

der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer die Kosten für die Verfahren vor der Nichtigkeitsabteilung und der Beschwerdekammer aufzuerlegen.

Angeführter Klagegrund

Verstoß gegen Art. 58 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.

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