Klage, eingereicht am 23. Februar 2024 – Whitehorse Liquidity Partners/EUIPO – HIG Whitehorse Management (H.I.G. WHITEHORSE)
(Rechtssache T-111/24)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Whitehorse Liquidity Partners, Inc. (Toronto, Ontario, Kanada) (vertreten durch Rechtsanwalt S. Geerlings)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: HIG Whitehorse Management LLC (Miami, Florida, Vereinigte Staaten)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaberin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer
Streitige Marke: Unionswortmarke H.I.G. WHITEHORSE – Unionsmarke Nr. 11 882 073
Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 14. Dezember 2023 in der Sache R 123/2023-2
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
die streitige Marke für verfallen zu erklären;
der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer die Kosten für die Verfahren vor der Nichtigkeitsabteilung und der Beschwerdekammer aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
Verstoß gegen Art. 58 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.
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