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Urteil des Gerichts vom 17. Februar 2011 - Annco/HABM - Freche et fils (ANN TAYLOR LOFT)

(Rechtssache T-385/09)1

(Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke ANN TAYLOR LOFT - Ältere nationale Wortmarke LOFT - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Annco, Inc. (Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Triet)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: A. Folliard-Monguiral)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM und Streithelferin vor dem Gericht: Freche et fils associés (Paris, Frankreich)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 1. Juli 2009 (Sache R 1485/2008-1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Freche et fils associés und der Annco, Inc.

Tenor

Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 1. Juli 2009 (Sache R 1485/2008-1) wird aufgehoben.

Im Übrigen ist die Klage unzulässig.

Das HABM trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 282 vom 21.11.2009.