Klage, eingereicht am 16. Juni 2023 – Nehera u. a./EUIPO – Zdút (nehera)
(Rechtssache T-334/23)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Kläger: Isabel Nehera (Sutton, Ontario, Kanada), Natacha Sehnal (Montferrier-sur-Lez, Frankreich), Jean-Henri Nehera (Burnaby, British Columbia, Kanada) (vertreten durch Rechtsanwalt W. Woll)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Ladislav Zdút (Bratislava, Slowakei)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaber der streitigen Marke: Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer
Streitige Marke: Unionsbildmarke nehera – Unionsmarke Nr. 11 794 112
Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 17. April 2023 in der Sache R 1216/2020-4
Anträge
Die Kläger beantragen,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
dem EUIPO dessen eigenen Kosten und die Kosten des anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer einschließlich der Aufwendungen, die für das Beschwerdeverfahren vor der Beschwerdekammer notwendig waren, aufzuerlegen;
dem EUIPO neben dessen eigenen Kosten ihre Kosten aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren;
Verstoß gegen Art. 52 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates.
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