Language of document :

Klage, eingereicht am 16. Juni 2023 – Nehera u. a./EUIPO – Zdút (nehera)

(Rechtssache T-334/23)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Kläger: Isabel Nehera (Sutton, Ontario, Kanada), Natacha Sehnal (Montferrier-sur-Lez, Frankreich), Jean-Henri Nehera (Burnaby, British Columbia, Kanada) (vertreten durch Rechtsanwalt W. Woll)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Ladislav Zdút (Bratislava, Slowakei)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaber der streitigen Marke: Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer

Streitige Marke: Unionsbildmarke nehera – Unionsmarke Nr. 11 794 112

Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 17. April 2023 in der Sache R 1216/2020-4

Anträge

Die Kläger beantragen,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

dem EUIPO dessen eigenen Kosten und die Kosten des anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer einschließlich der Aufwendungen, die für das Beschwerdeverfahren vor der Beschwerdekammer notwendig waren, aufzuerlegen;

dem EUIPO neben dessen eigenen Kosten ihre Kosten aufzuerlegen.

Angeführte Klagegründe

Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren;

Verstoß gegen Art. 52 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates.

____________