Language of document :

Urteil des Gerichts erster Instanz vom 12. September 2007 - UFEX u. a. / Kommission

(Rechtssache T-60/05)1

(Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Markt für internationale Eilkurierdienste - Entscheidung über die Zurückweisung der Beschwerde - Nichtigerklärung der Entscheidung über die Zurückweisung der Beschwerde durch den Gemeinschaftsrichter - Erneute Prüfung und erneute Zurückweisung der Beschwerde - Öffentliches Unternehmen)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerinnen: Union française de l'express (UFEX) (Roissy-en-France, Frankreich), DHL Express (France) SAS, vormals DHL International SA (Roissy-en-France), Federal express international (France) SNC (Gennevilliers, Frankreich) und CRIE SA (Asnières, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte É. Morgan de Rivery und J. Derenne)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: zunächst A. Bouquet und O. Beynet, dann A. Bouquet und V. Di Bucci)

Streithelferinnen zur Unterstützung der Beklagten: Chronopost SA (Issy-les-Moulineaux, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt D. Berlin) und La Poste (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H. Lehman)

Gegenstand

Nichtigerklärung der Entscheidung SG-Greffe (2004) D/205294 der Kommission vom 19. November 2004, mit der die von den Klägerinnen gegen die französische Post und die französische Regierung eingelegte und den französischen Markt für internationale Eilkurierdienste betreffende Beschwerde zurückgewiesen wurde

Tenor

Die CRIE SA wird aus der Liste der Klägerinnen gestrichen.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Union française de l'express (UFEX), die DHL Express (France) SAS und die Federal express international (France) SNC tragen zusätzlich zu ihren eigenen Kosten drei Viertel der Kosten der Chronopost SA und von La Poste. Chronopost und La Poste tragen ein Viertel ihrer eigenen Kosten. CRIE trägt zusätzlich zu ihren eigenen Kosten ein Viertel der Kosten der Kommission. Die Kommission trägt drei Viertel ihrer eigenen Kosten.

____________

1 - ABl. C 93 vom 16.4.2005.