Klage, eingereicht am 5. Juli 2022 – adp Merkur/EUIPO – psmtec (SEVEN SEVEN 7)
(Rechtssache T-408/22)
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: adp Merkur GmbH (Espelkamp, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin K. Mandel)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: psmtec GmbH (Illertissen, Deutschland)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelderin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer
Streitige Marke: Unionsbildmarke SEVEN SEVEN 7 – Anmeldung Nr. 18 123 915
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 26. April 2022 in der Sache R 1498/2021-2
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
dem Widerspruch in seiner Gesamtheit stattzugeben;
die Unionsmarkenanmeldung Nr. 18 123 915 „SEVEN SEVEN 7“ für die gesamten angegriffenen Waren der Klasse 9, nämlich für „Software für Spiele auf Videogeräten; Spiele-Software; Software für elektronische Spiele; Software“ von der Eintragung zurückzuweisen;
dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
Verletzung von Art. 47 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.
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