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Klage, eingereicht am 5. Juli 2022 – adp Merkur/EUIPO – psmtec (SEVEN SEVEN 7)

(Rechtssache T-408/22)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: adp Merkur GmbH (Espelkamp, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin K. Mandel)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: psmtec GmbH (Illertissen, Deutschland)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Anmelderin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer

Streitige Marke: Unionsbildmarke SEVEN SEVEN 7 – Anmeldung Nr. 18 123 915

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 26. April 2022 in der Sache R 1498/2021-2

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

dem Widerspruch in seiner Gesamtheit stattzugeben;

die Unionsmarkenanmeldung Nr. 18 123 915 „SEVEN SEVEN 7“ für die gesamten angegriffenen Waren der Klasse 9, nämlich für „Software für Spiele auf Videogeräten; Spiele-Software; Software für elektronische Spiele; Software“ von der Eintragung zurückzuweisen;

dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.

Angeführter Klagegrund

Verletzung von Art. 47 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.

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