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Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande), eingereicht am 6. April 2022 – Strafverfahren gegen DX

(Rechtssache C-241/22)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Vorlegendes Gericht

Hoge Raad der Nederlanden

Parteien des Ausgangsverfahrens

DX

Vorlagefragen

Fallen Rechtsvorschriften, die sich auf die Gewährung des Zugangs staatlicher Stellen zu Verkehrs- und Standortdaten (einschließlich identifizierender Daten) im Zusammenhang mit der Verhütung, Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten beziehen, in den Geltungsbereich der Richtlinie 2002/58/EG1 , wenn es um die Gewährung des Zugangs zu Daten geht, die nicht auf der Grundlage von Rechtsvorschriften im Sinne von Art. 15 Abs. 1 dieser Richtlinie, sondern vom Anbieter auf einer anderen Grundlage aufbewahrt werden?

a)    Sind die Begriffe „schwere Straftaten“ und „schwere Kriminalität “, die in den in der Vorlageentscheidung genannten Urteilen1 des Gerichtshofs verwendet werden, autonome Begriffe des Unionsrechts oder ist es Sache der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, diese auch selbst näher zu definieren?

b)    Sollte es sich um autonome Begriffe des Unionsrechts handeln, auf welche Weise ist dann festzustellen, ob eine „schwere Straftat“ oder „schwere Kriminalität“ vorliegt?

Ist die Gewährung des Zugangs staatlicher Stellen zu Verkehrs- und Standortdaten (die nicht ausschließlich identifizierende Daten sind) zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten im Rahmen der Richtlinie 2002/58/EG erlaubt, wenn keine schwere Straftat bzw. schwere Kriminalität vorliegt, nämlich dann, wenn die Gewährung des Zugangs zu diesen Daten in einem konkreten Fall – wie angenommen werden darf – nur einen geringfügigen Eingriff in insbesondere das Recht auf Schutz des Privatlebens des Nutzers im Sinne von Art. 2 Buchst. b der Richtlinie 2002/58/EG zur Folge hat?

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1 Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (ABl. 2002, L 201, S. 37).

1 Rechtssachen C-203/15 (Tele2 Sverige), C-698/15 (Watson u. a.), C-511/18, C-512/18 und C-520/18 (La Quadrature du Net u. a.), C-207/16 (Ministerio Fiscal) und C-746/18 (Prokuratuur).