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Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 19. September 2006 - CFE/Kommission

(Rechtssache T-100/05)1

(Nichtigkeitsklage - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen - Entscheidung 2004/813/EG - Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der atlantischen biogeografischen Region - unmittelbar Betroffener - Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Compagnie d'entreprises CFE SA (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte B. Louveaux und J. van Ypersele)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: M. van Beek und F. Simonetti)

Gegenstand der Rechtssache

Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2004/813/EG der Kommission vom 7. Dezember 2004 gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Verabschiedung der Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der atlantischen biogeografischen Region (ABl. L 387, S. 1).

Tenor des Beschlusses

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Klägerin trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Kommission.

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1 - ABl. C 106 vom 30.4.2005.