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Urteil des Gerichts erster Instanz vom 20. November 2007 - P / Kommission

(Rechtssache T-103/05)1

(Beamte - Dienstbezüge - Unbefugtes Fernbleiben vom Dienst - Verlust des Anspruchs auf die Dienstbezüge - Art. 59 des Statuts - Ärztliches Attest)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Klägerin: P (Barcelona, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Griful i Ponsati)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: zunächst J. Currall und L. Lozano Palacios, dann J. Currall und I. Martínez del Peral)

Gegenstand

Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 10. Mai 2004, mit der das Fernbleiben der Klägerin vom Dienst für unbefugt erklärt worden und die Zahlung ihrer Dienstbezüge vom 15. April 2004 bis zur Wiederaufnahme ihres Dienstes in der Generaldirektion "Presse und Kommunikation" in Brüssel ausgesetzt worden ist.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten

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1 - ABl. C 132 vom 28.5.2005.