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Klage, eingereicht am 8. Januar 2013 - NICO/Rat

(Rechtssache T-6/13)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Naftiran Intertrade Co. (NICO) Sàrl (Pully, Schweiz) (Prozessbevollmächtigte: J. Grayston, Solicitor sowie Rechtsanwälte G. Pandey, P. Gjørtler, D. Rovetta, D. Sellers und N. Pilkington)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Die Klägerin beantragt,

den Beschluss 2012/635/GASP des Rates vom 15. Oktober 2012 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran2 und die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 945/2012 des Rates vom 15. Oktober 2012 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran für nichtig zu erklären, soweit die Klägerin durch die angegriffenen Rechtsakte in die Liste der Personen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, aufgenommen wird;

dem Rat die Kosten des vorliegenden Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klägerin macht fünf Klagegründe bezüglich der Verletzung einer wesentlichen Formvorschrift sowie eines Verstoßes gegen die Verträge und die bei ihrer Durchführung anzuwendenden Rechtsnormen geltend, nämlich die Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren, eine unzureichende Begründung, die Verletzung der Verteidigungsrechte, einen offensichtlichen Beurteilungsfehler und einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Eigentum.

Der Rat habe es versäumt, die Klägerin anzuhören, und keine gegen eine Anhörung sprechenden Gesichtspunkte könnten dies rechtfertigen, insbesondere in Bezug auf die Verhängung restriktiver Maßnahmen bezüglich bestehender vertraglicher Verpflichtungen. Des Weiteren habe der Rat es versäumt, eine hinreichende Begründung zu geben, was der Klägerin durch den Rat bestätigt worden sei, während Anträge auf Zugang zu Dokumenten nicht beantwortet worden seien. Durch diese Unterlassungen habe der Rat die Verteidigungsrechte der Klägerin verletzt, der die Möglichkeit genommen worden sei, sich wirksam gegen die Feststellungen des Rates zu verteidigen, da diese ihr vorenthalten worden seien. Entgegen der Behauptung des Rates macht die Klägerin geltend, keine Tochtergesellschaft der NICO Ltd zu sein, da diese Gesellschaft in Jersey nicht mehr existiere, und dass der Rat jedenfalls nicht substantiiert dargelegt habe, dass, selbst wenn sie eine Tochtergesellschaft wäre, dies mit einem wirtschaftlichen Vorteil für den iranischen Staat verbunden wäre, der den Zielen der angefochtenen Rechtsakte zuwiderlaufen würde. Schließlich führt die Klägerin aus, dass der Rat mit der Verhängung restriktiver Maßnahmen, die ihre Eigentumsrechte und die gegenwärtig von ihr verwalteten vertraglichen Verpflichtungen beträfen, das Grundrecht auf Eigentum durch den Erlass von Maßnahmen, für die die Verhältnismäßigkeit nicht festgestellt werden könne, verletzt habe.

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1 - ABl. vom 16.10.2012, L 282, S. 58.

2 - ABl. vom 16.10.2012, L 282, S. 16.