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Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 18. April 2008 - Maison de l'Europe Avignon Méditerranée/Kommission

(Rechtssache T-302/04)1

(Schiedsklausel - Errichtung eines Info Point Europe - Vertrag zwischen der Kommission und der Klägerin - Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichts - Offensichtlich unbegründete Klage)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Maison de l'Europe Avignon Méditerranée (Avignon, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Martineau)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J.-F. Pasquier und E. Manhaeve)

Gegenstand

Auf eine Schiedsklausel gestützte Klage auf Verurteilung der Kommission zur Zahlung eines Betrags von insgesamt 394 066,76 Euro an die Klägerin, weil die Kommission ihre Pflichten aus dem Vertrag über die Errichtung eines Info Point Europe in Avignon verletzt haben soll

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Maison de l'Europe Avignon Méditerranée trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 262 vom 23.10.2004.