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Klage, eingereicht am 10. April 2012 - Beyond Retro/HABM - S&K Garments (BEYOND VINTAGE)

(Rechtssache T-170/12)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Beyond Retro Ltd (London, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigter: S. Malynicz, Barrister)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: S&K Garments, Inc. (New York, Vereinigte Staaten)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 30. Januar 2012 in den verbundenen Sachen R 493/2011-4 und R 548/2011-4 aufzuheben;

dem Amt und der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer die eigenen Kosten und die Kosten der Klägerin aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Internationale Registrierung der Wortmarke "BEYOND VINTAGE" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 14, 18 und 25 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. W 994046.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 5629035 der Wortmarke "BEYOND RETRO", für Waren und Dienstleistungen der Klassen 25 und 35.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde der Klägerin in der Sache R 548/2011-4 und Aufhebung der Entscheidung der Widerspruchsabteilung in der Sache R 493/2011-4.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.

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