Klage, eingereicht am 30. Dezember 2013 – Liberbank/Kommission
(Rechtssache T-703/13)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Liberbank, SA (Madrid, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Buendía Sierra, E. Abad Valdenebro, R. Calvo Salinero und A. Lamadrid de Pablo)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
den angefochtenen Beschluss für nichtig zu erklären, soweit er verschiedene Maßnahmen, die gemäß dem Beschluss das sogenannte spanische True-Lease-Modell bilden, als eine neue und mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfe beurteilt;
hilfsweise die Art. 1 und 4 des angefochtenen Beschlusses für nichtig zu erklären, die die Investoren der wirtschaftlichen Interessenvereinigungen als Empfänger der behaupteten Beihilfen und als einzige Adressaten der Rückforderungsanordnung benennt;
hilfsweise Art. 4 des angefochtenen Beschlusses für nichtig zu erklären, soweit er die Rückforderung der behaupteten Beihilfen anordnet;
Art. 4 des angefochtenen Beschlusses für nichtig zu erklären, soweit er sich zur Rechtmäßigkeit privater Verträge zwischen den Investoren und anderen Marktteilnehmern äußert;
der Kommission die Kosten dieses Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klagegründe und wesentlichen Argumente sind dieselben wie in der Rechtssache T-700/13, Bankia/Kommission.