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Amtsblattmitteilung

 

SEQ CHAPTER \h \r 1Klage der Frau Ulrike Eppe gegen das Europäische Parlament, eingereicht am 29. Dezember 2003

(Rechtssache T-439/03)

Verfahrenssprache: Deutsch

Frau Ulrike Eppe, Hannover (Deutschland), hat am 29. Dezember 2003 eine Klage gegen das Europäische Parlament beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht.

Prozeßbevollmächtigter der Klägerin ist Rechtsanwalt D. Rogalla.

Die Klägerin beantragt,

-     die Bescheide des Beklagten vom 24.2.2003, vom 28.4.2003 und vom 17.9.2003 für nichtig zu erklären;

-     den Beklagten zur Tragung der Kosten des Verfahrens zu verurteilen.

Klagegründe und wesentliche Argumente:

Die Klagegründe und Argumente entsprechen denen, die in der Rechtssache T-412/03 (Wille/Parlament, noch nicht veröffentlicht) geltend gemacht werden.

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