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Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 24. April 2015 – Hydrex/Kommission

(Rechtssache T-45/15 R)

(Vorläufiger Rechtsschutz – Finanzhilfevereinbarung für ein Projekt betreffend ein Finanzierungsinstrument für die Umwelt – Einziehungsanordnung – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs – Verstoß gegen Formerfordernisse – Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Verfahrensbeteiligte

Antragstellerin: Hydrex NV (Antwerpen, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt P. Van Eysendeyk)

Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: S. Lejeune und G. Wils)

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses C(2015) 103 final der Europäischen Kommission vom 12. Januar 2015 betreffend die an die Antragstellerin gerichtete Einziehungsanordnung Nr. 3241405101 über einen Betrag von 540 721,10 Euro

Tenor

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.