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Klage, eingereicht am 11. Juli 2012 - Holcim (Romania)/Europäische Kommission

(Rechtssache T-317/12)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Holcim (Romania) SA (Bukarest, Rumänien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Arnauts)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Beklagte zu verurteilen, den Marktwert der angeblich gestohlenen Europäischen Emissionszertifikate, der am Tag der Verkündung des Urteils nicht wieder ausgeglichen ist, zu ihrem Marktpreis zuzüglich Zinsen in Höhe von 8% pro Jahr ab dem 16. November 2010 an die Klägerin zu zahlen;

der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen;

das Urteil für vollstreckbar zu erklären.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage macht die Klägerin hauptsächlich einen Klagegrund geltend.

Die Europäische Union hafte für rechtswidrige Entscheidungen der Europäischen Kommission, die darin bestünden, dass

a)    Art. 10 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 2216/2004 der Kommission vom 21. Dezember 2004 für ein standardisiertes und sicheres Registrierungssystem gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Entscheidung 280/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 386, S. 1) falsch ausgelegt worden sei;

b)    gegen Art. 20 der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (ABl. L 275, S. 32) verstoßen worden sei;

c)    bei der Entscheidung, den Ort von gestohlenen Europäischen Emissionszertifikaten im Rahmen des Emissionshandelssystems der Europäischen Union nicht offenzulegen oder die Offenlegung nicht zu erlauben, gegen verschiedene allgemeine Rechtsgrundsätze (Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes, Fürsorgepflicht, Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz in Bezug auf Eigentumsrechte) verstoßen worden sei.

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