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Urteil des Gerichts vom 18. September 2014 – Holcim (Romania)/Kommission

(Rechtssache T-317/12)1

(Außervertragliche Haftung – System für den Handel mit Emissionszertifikaten für Treibhausgase – Verschuldenshaftung – Weigerung der Kommission, Informationen bekannt zu geben und jegliche Transaktion im Zusammenhang mit angeblich gestohlenen Emissionszertifikaten zu verbieten – Hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine Rechtsnorm, die dem Einzelnen Rechte verleiht – Verschuldensunabhängige Haftung)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Holcim (Romania) SA (Bukarest, Rumänien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Arnauts)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigter: K. Mifsud-Bonnici und E. White)

Gegenstand

Zum einen Klage im Bereich der Verschuldenshaftung, gerichtet auf Ersatz des Schadens, den die Klägerin durch die Weigerung der Kommission, ihr Informationen im Zusammenhang mit ihr nach ihren Angaben gestohlenen Emissionszertifikaten für Treibhausgase zu geben und jegliche Transaktion im Zusammenhang mit diesen Zertifikaten zu verbieten, erlitten haben soll, und zum anderen Klage auf Schadensersatz im Bereich der verschuldensunabhängigen Haftung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Holcim (Romania) SA wird verurteilt, neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Europäischen Kommission zu tragen.

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1     ABl. C 287 vom 22.9.2012.