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Klage, eingereicht am 26. September 2012 - Sport Eybl & Sports Experts/HABM - Elite Licensing (e)

(Rechtssache T-425/12)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Klägerin: Sport Eybl & Sports Experts GmbH (Wels, Österreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt B. Gumpoldsberger)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Elite Licensing Company SA (Fribourg, Schweiz)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 26. Juni 2012 in der Sache R 881/2011-1 in dem Teil, mit dem der Beschwerde der Widersprechenden stattgegeben wurde und die Registrierung der Gemeinschaftsmarkenanmeldung der Klägerin in den Klassen 9, 12, 18, 22, 25 und 28 abgewiesen wurde, aufzuheben; und

auszusprechen, dass der Beklagte die Kosten des Verfahrens der Klägerin zu ersetzen hat.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke, die die Buchstabe "e" enthält, für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 12, 18, 22, 25, 28 und 42 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 6 220 421

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Elite Licensing Company SA

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Nationale, internationale und Gemeinschaftsbildmarke, die die Buchstabe "e" enthält, für Waren und Dienstleistungen 3, 5, 8, 9, 10, 11, 12, 14, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 26, 28, 32, 35, 38, 41, 43 und 44

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs

Entscheidung der Beschwerdekammer: Der Beschwerde wurde teilweise stattgegeben

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8, Abs. 1, Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009

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