Klage, eingereicht am 26. September 2012 - Sport Eybl & Sports Experts/HABM - Elite Licensing (e)
(Rechtssache T-425/12)
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: Sport Eybl & Sports Experts GmbH (Wels, Österreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt B. Gumpoldsberger)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Elite Licensing Company SA (Fribourg, Schweiz)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 26. Juni 2012 in der Sache R 881/2011-1 in dem Teil, mit dem der Beschwerde der Widersprechenden stattgegeben wurde und die Registrierung der Gemeinschaftsmarkenanmeldung der Klägerin in den Klassen 9, 12, 18, 22, 25 und 28 abgewiesen wurde, aufzuheben; und
auszusprechen, dass der Beklagte die Kosten des Verfahrens der Klägerin zu ersetzen hat.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke, die die Buchstabe "e" enthält, für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 12, 18, 22, 25, 28 und 42 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 6 220 421
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Elite Licensing Company SA
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Nationale, internationale und Gemeinschaftsbildmarke, die die Buchstabe "e" enthält, für Waren und Dienstleistungen 3, 5, 8, 9, 10, 11, 12, 14, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 26, 28, 32, 35, 38, 41, 43 und 44
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs
Entscheidung der Beschwerdekammer: Der Beschwerde wurde teilweise stattgegeben
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8, Abs. 1, Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009
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