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Klage, eingereicht am 7. November 2011 - El Corte Inglés/HABM - Groupe Chez Gerard (CLUB GOURMET)

(Rechtssache T-571/11)

Sprache der Klageschrift: Spanisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: El Corte Inglés, SA (Madrid, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin E. Seijo Veiguela und Rechtsanwalt J. L. Rivas Zurdo)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Groupe Chez Gerard Restaurants Ltd (London, Vereinigtes Königreich)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 28. Juli 2011 in der Sache R 1946/2010-1 aufzuheben;

die Kosten dem Beklagten sowie gegebenenfalls der Streithelferin aufzuerlegen, sofern sie der Klage entgegentritt.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Groupe Chez Gerard Restaurants Ltd.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "CLUB GOURMET" für Waren der Klassen 16, 21, 29, 30, 32 und 33.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltene Marken- oder Zeichenrechte: Nationale Bildmarke "CLUB DEL GOURMET, EN... El Corte Inglés", Anmeldungen der nationalen Wortmarke "EL SITIO DEL GOURMET" und der nationalen Marke und Gemeinschaftsmarke "CLUB DEL GOURMET" für Dienstleistungen der Klasse 35.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 8 Abs. 3 der Verordnung Nr. 207/2009, da zwischen den einander gegenüberstehenden Marken Verwechslungsgefahr bestehe.

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