Language of document : ECLI:EU:T:2014:772





Urteil des Gerichts (Neunte Kammer) vom 11. September 2014 –
Kommission/ID FOS Research

(Rechtssache T‑170/08)

„Schiedsklausel – Verträge über einen Zuschuss für Projekte im Bereich der industriellen und Werkstofftechnologien – Rückzahlung eines Teils der gezahlten Beträge – Verzugszinsen“

1.                     Gerichtliches Verfahren – Anrufung des Gerichts aufgrund einer Schiedsklausel – Dem nationalen Recht unterliegender Vertrag – Auslegung des Vertrags anhand des nationalen Rechts – Voraussetzungen – Für die Entscheidung des Rechtsstreits unzureichende Vertragsklauseln – Zweifel über den Inhalt oder den Sinn des Vertrags (Art. 272 AEUV) (vgl. Rn. 54-56)

2.                     Haushalt der Europäischen Union – Unionszuschuss – Verpflichtung des Empfängers, die Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses einzuhalten – Finanzierung, die sich nur auf die tatsächlich entstandenen Kosten erstreckt – Nachweis, dass die geltend gemachten Kosten tatsächlich entstanden sind – Fehlen – Nicht zuschussfähige Kosten (Art. 317 AEUV) (vgl. Rn. 57)

3.                     Gerichtliches Verfahren – Anrufung des Gerichts aufgrund einer Schiedsklausel – Verträge über einen Zuschuss für Projekte im Bereich der industriellen und Werkstofftechnologien – Nichteinhaltung der Verpflichtungen aus den Verträgen – Anspruch der Kommission auf Rückzahlung des zu viel gezahlten Betrags zuzüglich Verzugszinsen – Von der Kommission beanspruchter Verzugszinssatz, der niedriger ist, als der nach den Vorschriften des nationalen Rechts berechnete (Art. 272 AEUV) (vgl. Rn. 86-91, 93-96)

Objet

Klage nach Art. 272 AEUV auf Rückzahlung eines Teils der Beträge, die von der Kommission in Ausführung des im Rahmen des spezifischen Programms für Forschung und technologische Entwicklung, einschließlich Demonstration, im Bereich der industriellen und Werkstofftechnologien geschlossenen Vertrags BRPR‑CT‑95‑0099 (Brite-Euram III) gezahlt worden waren, nebst Verzugszinsen

Tenor

1.

ID Fiber Optic Sensing Research (ID FOS Research) wird verurteilt, der Europäischen Kommission 21 599,26 Euro zu erstatten, zuzüglich Verzugszinsen:

–        in Höhe von 4,75 % p. a. vom 1. Juli 2002 bis zum 31. Dezember 2012;

–        in Höhe von 6,75 % p. a. vom 1. Januar 2003 bis zum Datum des vorliegenden Urteils;

–        in Höhe des Jahreszinssatzes nach englischem und walisischem Recht, mithin derzeit der Section 17 des Judgment Courts Act 1838 in geänderter Fassung, beschränkt auf einen Zinssatz in Höhe von 6,75 % p. a., ab dem vorliegenden Urteil bis zur vollständigen Tilgung der Schuld.

2.

ID FOS Research trägt die Kosten.