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Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 25. November 2010 - United Phosphorus/Kommission

(Rechtssache T-95/09 R III)

(Vorläufiger Rechtsschutz - Richtlinie 91/414/EWG - Entscheidung über die Nichtaufnahme von Napropamid in Anhang I der Richtlinie 91/414 - Verlängerung einer Aussetzung des Vollzugs)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Antragstellerin: United Phosphorus Ltd (Warrington, Cheshire, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte C. Mereu und K. Van Maldegem)

Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: L. Parpala und N. Rasmussen)

Gegenstand

Antrag auf Verlängerung der Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung 2008/902/EG der Kommission vom 7. November 2008 über die Nichtaufnahme von Napropamid in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates und die Aufhebung der Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit diesem Stoff (ABl. L 326, S. 35)

Tenor

Die in Nr. 1 des Tenors des Beschlusses des Präsidenten des Gerichts vom 28. April 2009, United Phosphorus/Kommission (T-95/09 R, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), angeordnete Aussetzung des Vollzugs wird bis 31. Dezember 2011 verlängert, jedoch nicht über den Tag der Verkündung der Entscheidung in der Hauptsache hinaus, wenn diese zuvor ergeht.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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