Language of document : ECLI:EU:T:2012:583





Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 7. November 2012 –
Syndicat des thoniers méditerranéens u. a./Kommission

(Rechtssache T‑574/08)

„Außervertragliche Haftung – Fischerei – Erhaltung der Fischereiressourcen – Wiederauffüllung der Bestände von Rotem Thun – Sofortmaßnahmen, mit denen die Fischerei durch Ringwadenfischer verboten wird – Außergewöhnlicher Schaden“

1.                     Schadensersatzklage – Rechtsschutzinteresse – Berufsverband – Eigenes Interesse oder Abtretung des Schadensersatzanspruchs (Art. 288 EG) (vgl. Randnrn. 17, 22‑28)

2.                     Gerichtliches Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse – Bestimmung des Streitgegenstands – Kurze Darstellung der Klagegründe – Klage auf Ersatz von Schäden, die durch ein Organ der Union verursacht worden sein sollen – Angaben, anhand deren sich das dem Organ vorgeworfene Verhalten, der Kausalzusammenhang und der tatsächliche und sichere Eintritt des verursachten Schadens feststellen lassen (Satzung des Gerichtshofs, Art. 21 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 33‑35)

3.                     Gerichtliches Verfahren – Vorbringen neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel im Laufe des Verfahrens – Voraussetzungen – Neuer Umstand – Begriff (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 48 § 2) (vgl. Randnrn. 50, 52‑53)

4.                     Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Rechtswidrigkeit – Schaden – Kausalzusammenhang – Kumulative Voraussetzungen – Verpflichtung des Richters, sie in einer bestimmten Reihenfolge zu prüfen – Fehlen (Art. 288 Abs. 2 EG) (vgl. Randnrn. 55‑57, 65, 69, 70, 87)

5.                     Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Tatsächlicher und sicherer Schaden – Beweislast (Art. 288 Abs. 2 EG) (vgl. Randnr. 59)

6.                     Fischerei – Erhaltung der Meeresschätze – Fangquotenregelung – Begriff – Theoretische Höchstfanggrenze – Garantie für die Fischer, die Quote ausschöpfen zu können – Fehlen (vgl. Randnrn. 62, 80)

7.                     Außervertragliche Haftung – Haftung für rechtmäßiges Handeln – Handeln im Rahmen der Rechtsetzungszuständigkeit der Union – Ausschluss – Grenzen (Art. 288 Abs. 2 EG) (vgl. Randnrn. 72, 73, 75, 78)

8.                     Unionsrecht – Grundsätze – Grundrechte – Eigentumsrecht – Freie Berufsausübung – Tragweite (vgl. Randnr. 74)

Gegenstand

Klage auf Ersatz des Schadens, der den Klägern infolge des Erlasses der Verordnung (EG) Nr. 530/2008 der Kommission vom 12. Juni 2008 über Sofortmaßnahmen für Ringwadenfischer, die im Atlantik östlich von 45° W und im Mittelmeer Fischerei auf Roten Thun betreiben (ABl. L 155, S. 9), entstanden sein soll

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kläger tragen die Kosten.