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Beschluss des Gerichts vom 29. Juli 2010 - Duta/Gerichtshof

(Rechtssache T-475/08 P)1

(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Einstellung - Stelle als Rechtsreferent - Offensichtlich unzulässiges Rechtsmittel)

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Radu Duta (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Krieg)

Anderer Verfahrensbeteiligter: Gerichtshof der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigter: zunächst M. Schauss, dann A. Placco)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 4. September 2008, Duta/Gerichtshof (F-103/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gerichtet auf Aufhebung dieses Urteils

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Herr Radu Duta trägt seine eigenen Kosten und die Kosten, die dem Gerichtshof der Europäischen Union im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstanden sind.

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1 - ABl. C 167 vom 18.7.2009.