Language of document : ECLI:EU:T:2008:593





Beschluss des Gerichts (Siebte Kammer) vom 17. Dezember 2008 – People’s Mojahedin Organization of Iran/Rat

(Rechtssache T-284/08 INTP)

„Verfahren – Urteilsauslegung – Offenkundige Unzulässigkeit“

Verfahren – Urteilsauslegung – Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Antrags (Verfahrensordnung des Gerichts erster Instanz, Art. 129) (vgl. Randnr. 8)

Gegenstand

Antrag auf Auslegung des Urteils des Gerichts (Siebte Kammer) vom 4. Dezember 2008 in der Rechtssache T‑284/08

Tenor

1.

Der Auslegungsantrag wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

2.

Der Rat trägt neben seinen eigenen Kosten die Kosten der People’s Mojahedin Organization of Iran.

3.

Die Französische Republik und die Kommission tragen ihre eigenen Kosten.