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Urteil des Gerichts vom 28. September 2022 – Agrofert/Parlament

(Rechtssache T-174/21)1

(Zugang zu Dokumenten – Verordnung [EG]) Nr. 1049/2001 – Dokumente, die sich auf die Ermittlungen gegen den ehemaligen Ministerpräsidenten der Tschechischen Republik aufgrund der missbräuchlichen Verwendung von EU-Mitteln und potenzieller Interessenkonflikte beziehen – Verweigerung des Zugangs – Ausnahmeregelung zum Schutz des Zwecks von Inspektions-, Untersuchungs- und Audittätigkeiten – Teilweiser Wegfall des Rechtsschutzinteresses – Teilweise Erledigung – Begründungspflicht)

Verfahrenssprache: Tschechisch

Parteien

Klägerin: Agrofert, a.s. (Prag, Tschechische Republik) (vertreten durch Rechtsanwältin S. Sobolová)

Beklagter: Europäisches Parlament (vertreten durch N. Görlitz, J.-C. Puffer und O. Hrstková Šolcová als Bevollmächtigte)

Streithelferin zur Unterstützung des Beklagten: Europäische Kommission (vertreten durch C. Ehrbar, M. Salyková und J. Hradil als Bevollmächtigte)

Gegenstand

Mit ihrer Klage gemäß Art. 263 AEUV begehrt die Klägerin die Nichtigerklärung des Beschlusses A(2019) 8551 C (D 300153) des Europäischen Parlaments vom 15. Januar 2021, mit dem dieses ihr der Zugang zu zwei Dokumenten verweigert hat, die sich auf die Ermittlungen gegen den ehemaligen Ministerpräsidenten der Tschechischen Republik aufgrund der missbräuchlichen Verwendung von EU-Mitteln und potenzieller Interessenkonflikte beziehen.

Tenor

Der Antrag auf Nichtigerklärung des Beschlusses A(2019) 8551 C (D 300153) des Europäischen Parlaments vom 15. Januar 2021 hat sich erledigt, soweit er den Zugang zum abschließenden Prüfbericht der Kommission vom 29. November 2019 mit dem Aktenzeichen ARES (2019) 7370050 verweigert hat, der die Prüfung der Funktionsweise der Verwaltungs- und Kontrollsysteme in der Tschechischen Republik betraf, mit denen Interessenkonflikte vermieden werden sollen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Agrofert a.s. trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Parlaments.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten.

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1     ABl. C 206 vom 31.5.2021.