Language of document :

Klage, eingereicht am 15. August 2021 – Lagardère, unité médico-sociale/Kommission

(Rechtssache T-503/21)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Lagardère, unité médico-sociale (Ghlin, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt P. Vanlangendonck)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Verordnung 2021/9531 für nichtig zu erklären.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf drei Gründe gestützt:

Es liege insoweit ein Verstoß gegen Art. 9 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. 2016, L 119, S. 1) vor, als der angefochtene Rechtsakt das Verbot der Verarbeitung persönlicher Daten zur Gesundheit einer natürlichen Person verkenne.

Es liege ein Verstoß gegen Art. 21 Abs. 1 AEUV vor, der den Unionsbürgern das Recht verleihe, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten.

Es liege ein Verstoß gegen die Art. 168 und 169 AEUV sowie die Art. 3, 35 und 38 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vor.

____________

1 Verordnung (EU) 2021/953 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2021 über einen Rahmen für die Ausstellung, Überprüfung und Anerkennung interoperabler Zertifikate zur Bescheinigung von COVID-19-Impfungen und -Tests sowie der Genesung von einer COVID-19-Infektion (digitales COVID-Zertifikat der EU) mit der Zielsetzung der Erleichterung der Freizügigkeit während der COVID-19-Pandemie (ABl. 2021, L 211, S. 1).