Klage, eingereicht am 26. August 2021 – 6Minutes Media/EUIPO – ad pepper media International (ad pepper the e-advertising network)
(Rechtssache T-521/21)
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: 6Minutes Media GmbH (Berlin, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte N. Marquard und P. Koch)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: ad pepper media International NV (Nürnberg, Deutschland)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaberin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer
Streitige Marke: Unionsbildmarke ad pepper the e-advertising network in den Farben Grau und Rot – Unionsmarke Nr. 9 680 737
Verfahren vor dem EUIPO: Löschungsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 18. Juni 2021 in der Sache R 1621/2020-5
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben, soweit durch diese der Antrag auf Erklärung des Verfalls der Unionsmarke Nr. 9 680 737 zurückgewiesen wurde und die Unionsmarke Nr. 9 680 737 insgesamt für verfallen zu erklären;
die Kosten des Verfahrens, einschließlich der Kosten der Klägerin, der Beklagten und - im Falle des formellen Beitritts - auch der anderen Beteiligten der Beschwerdekammer aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
Verletzung von Art. 58 Abs. 1 Buchst. a i.V.m Art. 18 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;
Verletzung von Art. 58 Abs. 1 Buchst. a i.V.m. Art. 18 Abs. 1 UAbs. 2 Buchst. a der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;
Verletzung von Art. 58 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates durch rechtsfehlerhafte Entscheidung der Beklagten ohne Nachweis der ernsthaften Benutzung.
____________