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Klage, eingereicht am 26. August 2021 – 6Minutes Media/EUIPO – ad pepper media International (ad pepper the e-advertising network)

(Rechtssache T-521/21)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: 6Minutes Media GmbH (Berlin, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte N. Marquard und P. Koch)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: ad pepper media International NV (Nürnberg, Deutschland)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaberin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer

Streitige Marke: Unionsbildmarke ad pepper the e-advertising network in den Farben Grau und Rot – Unionsmarke Nr. 9 680 737

Verfahren vor dem EUIPO: Löschungsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 18. Juni 2021 in der Sache R 1621/2020-5

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben, soweit durch diese der Antrag auf Erklärung des Verfalls der Unionsmarke Nr. 9 680 737 zurückgewiesen wurde und die Unionsmarke Nr. 9 680 737 insgesamt für verfallen zu erklären;

die Kosten des Verfahrens, einschließlich der Kosten der Klägerin, der Beklagten und - im Falle des formellen Beitritts - auch der anderen Beteiligten der Beschwerdekammer aufzuerlegen.

Angeführte Klagegründe

Verletzung von Art. 58 Abs. 1 Buchst. a i.V.m Art. 18 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;

Verletzung von Art. 58 Abs. 1 Buchst. a i.V.m. Art. 18 Abs. 1 UAbs. 2 Buchst. a der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;

Verletzung von Art. 58 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates durch rechtsfehlerhafte Entscheidung der Beklagten ohne Nachweis der ernsthaften Benutzung.

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