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Beschluss des Gerichts vom 1. Dezember 2009 - Cafea/HABM - Christian (BEST FARM)

(Rechtssache T-53/09)1

(Gemeinschaftsmarke - Widerspruch - Rücknahme des Widerspruchs - Erledigung der Hauptsache)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Cafea GmbH (Hamburg, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte C. Schumann und M. Hartmann)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigte: C. Jenewein)

Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Dieter Christian (Frankfurt am Main, Deutschland)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 27. November 2008 (Sache R 420/2008-1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Cafea GmbH und Herrn Dieter Christian

Tenor

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Cafea GmbH trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle).

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1 - ABl. C 90 vom 18.4.2009.