Beschluss des Gerichts (Siebte Kammer) vom 6. Mai 2013 – Ethniko kai Kapodistriako Panepistimio Athinon/ECDC
(Rechtssache T‑577/11)
„Nichtigkeitsklage – Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Ausschreibungsverfahren – Für das ECDC erbrachte Dienstleistungen der systematischen Überprüfung und fachkundigen Beratung zur Wirksamkeit der molekularen Typisierung viraler Krankheitserreger für die öffentliche Gesundheit – Ablehnung des Angebots eines Bieters – Klage, der teils offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt und die teils offensichtlich unzulässig ist“
1. Nichtigkeitsklage – Zuständigkeit des Unionsrichters – Antrag auf Erlass einer Anordnung an ein Organ – Unzulässigkeit (Art. 263 AEUV und 266 AEUV) (vgl. Randnr. 12)
2. Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Vergabe eines Auftrags aufgrund einer Ausschreibung – Ermessen der Organe – Gerichtliche Nachprüfung – Grenzen (Art. 263 AEUV) (vgl. Randnrn. 16, 19)
3. Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Umfang – Entscheidung in einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags, ein Angebot nicht anzunehmen – Unverzügliche Mitteilung der Gründe für die Ablehnung der Bewerbung des nicht erfolgreichen Bieters und auf Antrag Übermittlung ergänzender Auskünfte über die Ablehnungsgründe (Art. 296 AEUV; Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 100 Abs. 2; Verordnung Nr. 2342/2002 der Kommission, Art. 149 Abs. 3) (vgl. Randnrn. 21-25)
Gegenstand
| Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung des ECDC vom 25. August 2011, mit der das vom Kläger im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens PROC/2001/041 betreffend die systematische Überprüfung und fachkundige Beratung zur Wirksamkeit der molekularen Typisierung viraler Krankheitserreger für die öffentliche Gesundheit (ABl. 2011/S 109-179084) eingereichte Angebot abgelehnt wurde |
Tenor
1. | | Die Klage wird abgewiesen. |
2. | | Das Ethniko kai Kapodistriako Panepistimio Athinon trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC). |