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Klage, eingereicht am 3. September 2013 – NumberFour/HABM – Inaer Helicópteros (ENFORE)

(Rechtssache T-478/13)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: NumberFour AG (Berlin, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Götz)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Inaer Helicópteros, SA (Mutxamel, Spanien)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 23. Mai 2013 in der Sache R 1000/2012-5 aufzuheben,

dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke ENFORE für Waren und Dienstleistungen in den Klassen 9, 35, 36, 42 und 45 – Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 10 059 624.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Wortmarke EINFOREX für Waren und Dienstleistungen in den Klassen 9, 42 und 45 – Gemeinschaftsmarkeneintragung Nr. 6 530 927.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde in vollem Umfang stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. B der Verordnung Nr. 207/2009.