Amtsblattmitteilung
BESCHLUSS DES GERICHTS ERSTER INSTANZ
vom 5. Juli 2005
in der Rechtssache T-117/05 R: Andreas Rodenbröker gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften
(Verfahren der einstweiligen Anordnung - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Richtlinie 92/43/EWG - Keine Dringlichkeit)
(Verfahrenssprache: Deutsch)
In der Rechtssache T-117/05 R, Andreas Rodenbröker, wohnhaft in Hövelhof (Deutschland), und 81 weitere Kläger, deren Namen im Anhang des Beschlusses aufgeführt sind (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H. Glatzel), gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: M. van Beek und B. Schima, Zustellungsanschrift in Luxemburg) wegen Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung 2004/813/EG der Kommission vom 7. Dezember 2004 gemäß der Richtlinie 92/43/EG des Rates zur Verabschiedung der Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der atlantischen biogeografischen Region (ABl. L 387, S. 1) hat der Präsident des Gerichts am 5. Juli 2005 einen Beschluss mit folgendem Tenor erlassen:
Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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