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Amtsblattmitteilung

 

Klage des Carlo Scano gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 2. Januar 2004

(Rechtssache T-5/04)

Verfahrenssprache: Französisch

Carlo Scano, wohnhaft in Brüssel, hat am 2. Januar 2004 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter des Klägers ist Rechtsanwalt Marc-Albert Lucas.

Der Kläger beantragt,

─    die Entscheidung des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren KOM/PA/02, mit der seine Ergebnisse in den Vorauswahltests festgelegt wurden, aufzuheben;

─    Die Liste der erfolgreichen Bewerber des Bereiches Nr. 3 des Auswahlverfahrens und alle auf dieser Grundlage ergangenen Entscheidungen aufzuheben;

─    die Kommission zu verurteilen, ihm als Ersatz seines immateriellen Schadens einen vom Gericht zu bestimmenden Betrag zu zahlen;

─    der Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger, der sich für das Auswahlverfahren KOM/PA/02 für den Übergang von der Laufbahngruppe B in die Laufbahngruppe A beworben und dabei den Bereich "Personalverwaltung/Verwaltungsorganisation und -koordination" gewählt hatte, beantragt die Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses, mit der seine Ergebnisse in den Vorauswahltests festgelegt wurden und aufgrund deren seine Zulassung zur mündlichen Prüfung abgelehnt wurde.

Er stützt seine Anträge auf einen Verstoß gegen die Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung, der Fürsorgepflicht, der Gleichbehandlung der Bewerber im Rahmen des Auswahlverfahrens und der Objektivität der unter ihnen getroffenen Auswahl. Er macht außerdem einen offensichtlichen Beurteilungsfehler geltend, da die sechste Multiple-Choice-Frage der italienischen Fassung des sprachlichen und numerischen Tests wegen Übersetzungsfehlern Abweichungen von der englischen und der französischen Fassung aufgewiesen habe. Das habe dazu geführt, dass er, der sich für die italienische Fassung entschieden habe, anders als die Bewerber, die sich für die anderen beiden Sprachfassungen entschieden hätten, logischerweise eine als falsch betrachtete Antwort gewählt und die als richtig erachtete Antwort abgelehnt habe.

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