Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 12. Dezember 2007 - Kerelov / Kommission
(Rechtssache F-110/07)
(Öffentlicher Dienst - Offensichtliche Unzulässigkeit - Art. 44 § 1 Buchst. c der Verfahrensordnung des Gerichts erster Instanz)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Georgi Kerelov (Pazardzhik, Bulgarien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Kerelov)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung des EPSO vom 7. Februar 2007, dem Kläger nicht die Angaben und Unterlagen in Bezug auf das Auswahlverfahren zu übermitteln, und auf Ersatz des Schadens, der ihm dadurch entstanden sei
Tenor des Beschlusses
Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
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