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Klage, eingereicht am 14. Juni 2013 – Pure Fishing/HABM – Łabowicz (NANOFIL)

(Rechtssache T-323/13)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Pure Fishing, Inc. (Spirit Lake, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigter: J. Dickerson, Solicitor)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Edward Łabowicz (Kłodzko, Polen)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Beschwerdekammer in der Sache R 1241/2012-2 aufzuheben,

die Eintragung der Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9 611 872 zuzulassen und

dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „NANOFIL“ für Waren der Klasse 28 – Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9 611 872.

Inhaber des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftsbildmarke „NANO“ für Waren der Klasse 28.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wird stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.