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Beschluss des Gerichts vom 22. September 2011 - Athinaïki Techniki/Kommission

(Rechtssache T-94/05 RENV II)1

(Staatliche Beihilfe - Beschwerde - Entscheidung, der Beschwerde nicht weiter nachzugehen - Zurückverweisung an das Gericht nach Aufhebung - Erledigung)

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Athinaïki Techniki AE (Athen, Griechenland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Pappas)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigter: D. Triantafyllou)

Streithelferin zur Unterstützung der Beklagten: Athens Resort Casino AE Symmetochon (Marrousi, Griechenland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt P. Spyropoulos)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 2. Dezember 2004, der Beschwerde der Klägerin über eine staatliche Beihilfe, die die Hellenische Republik dem Hyatt Regency Konsortium im Rahmen des öffentlichen Auftrags "Casino Mont Parnès" gewährt haben soll, nicht weiter nachzugehen

Tenor

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten und die Hälfte der Kosten der Athinaïki Techniki AE.

Athinaïki Techniki trägt die Hälfte ihrer eigenen Kosten.

Die Athens Resort Casino AE Symmetochon trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 106 vom 30.4.2005.