Language of document :

Amtsblattmitteilung

 

Klage de Monte di Massima s.a.s. di Pruneddu Leonardo & C. gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), eingereicht am 16. Februar 2005

(Rechtssache T-96/05)

Sprache der Klageschrift: Italienisch

Die Monte di Massima s.a.s. di Pruneddu Leonardo & C. hat am 16. Februar 2005 eine Klage gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte der Klägerin sind die Rechtsanwälte Ennio Masu und Paula Alessandra E. Pittalis.

Andere Beteiligte am Verfahren vor der Beschwerdekammer: J. M. Höffele Internationale Handelsgesellschaft

Die Klägerin beantragt,

festzustellen, dass die Entscheidung der Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt in Alicante vom 24. November 2004 gegen Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung Nr. 40/94 über die Gemeinschaftsmarke verstößt;

die Erstattung der Kosten und Auslagen der Klägerin anzuordnen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:Die Klägerin.
Angemeldete Gemeinschaftsmarke:Bildmarke "Valle della Luna" - Anmeldung Nr. 2 029 726 für Waren der Klasse 32 (Wässer, Sirupe, Biere und alkoholfreie Getränke)
Inhaberin der Widerspruchsmarke oder des Widerspruchszeichens:

J. M. Höffele Internationale Handelsgesellschaft
Widerspruchsmarke oder -zeichen:Deutsche Wortmarke "VALLE DE LA LUNA" für Waren der Klasse 33 (Weine).
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:Zurückweisung des Widerspruchs.
Entscheidung der Beschwerdekammer:Stattgabe der Beschwerde.
Klagegründe:Verstoß gegen Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung Nr. 40/94 über die Gemeinschaftsmarke.

____________