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Amtsblattmitteilung

 

Klage der Sergio Rossi S.p.A. gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), eingereicht am 22. Februar 2005

(Rechtssache T-97/05)

Sprache der Klageschrift: Italienisch

Die Sergio Rossi S.p.A. hat am 22. Februar 2005 eine Klage gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter der Klägerin ist Rechtsanwalt Alessandro Ruo.

Andere Beteiligte am Verfahren vor der Beschwerdekammer: Marcorossi S.r.l.

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

dem Beklagten als unterliegende Partei die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:Marcorossi S.r.l.
Angemeldete Gemeinschaftsmarke:Wortmarke "MARCOROSSI" - Anmeldung Nr. 1 405 869 für Waren der Klassen 18 (Taschen, Handkoffer, Kleinlederwaren, Brieftaschen, Mehrzwecktaschen, Regenschirme) und 25 (Schuhe, Gürtel, Bekleidungsstücke).
Inhaberin der Widerspruchsmarke oder des Widerspruchszeichens:

Die Klägerin.
Widerspruchsmarke oder -zeichen:Italienische und internationale Marke "MISS ROSSI" für Waren der Klasse 25, die italienische Marke "SERGIO ROSSI" für Schuhe in Klasse 25 und die Gemeinschaftsmarke "SERGIO ROSSI" für Waren der Klassen 3, 18 und 25.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:Stattgabe des Widerspruchs.
Entscheidung der Beschwerdekammer:Stattgabe der Beschwerde und Zurückweisung des Widerspruchs.
Klagegründe:Verstoß gegen Artikel 8 der Verordnung Nr. 40/94 über die Gemeinschaftsmarke, da die Marke, die Gegenstand der angefochtenen Entscheidung sei, unter diese Bestimmung falle.

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