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Beschluss des Gerichts (Erste Kammer) vom 19. September 2006 – CFE/Kommission

(Rechtssache T-100/05)

„Nichtigkeitsklage – Richtlinie 92/43/EWG – Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen – Entscheidung 2004/813/EG – Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der atlantischen biogeografischen Region – Unmittelbar betroffene Person – Unzulässigkeit“

Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen (Artikel 230 Absatz 4 EG; Richtlinie 92/43 des Rates; Entscheidung 2004/813 der Kommission) (vgl. Randnrn. 33-41)

Gegenstand

Nichtigerklärung der Entscheidung 2004/813/EG der Kommission vom 7. Dezember 2004 gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Verabschiedung der Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der atlantischen biogeografischen Region (ABl. L 387, S. 1)

Tenor

1.

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Kommission.