Language of document :

Urteil des Gerichts erster Instanz vom 5. Dezember 2006 - Westfalen Gassen Nederland / Kommission

(Rechtssache T-303/02)1

(Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer Markt für Industriegase und medizinische Gase - Preisfestsetzung - Beweis der Beteiligung am Kartell - Beweis der Distanzierung - Grundsätze der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit- Berechnung der Geldbußen)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Parteien

Klägerin: Westfalen Gassen Nederland BV (Deventer, Niederlande) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Essers und M. Custers)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigter: A. Bouquet)

Gegenstand

Antrag auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2003/207/EG der Kommission vom 24. Juli 2002 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag (Sache COMP/E-3/36.700 - Industriegase und medizinische Gase) (ABl. 2003, L 84, S. 1) und, hilfsweise, auf Herabsetzung der gegen die Klägerin verhängten Geldbuße

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Westfalen Gassen Nederland BV trägt ihre eigenen Kosten und drei Viertel der Kosten der Kommission. Die Kommission trägt ein Viertel ihrer Kosten.

____________

1 - ABl. C 305 vom 7.12.2002.